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Termine, welche nicht innerhalb der vorgegeben 24 Stunden-Frist abgesagt werden, und wir keinen gleichwertigen Ersatz finden sollten, berechnen wir mit einer Ausfallgebühr. Dieses Vorgehen sieht der § 615 des BGB vor. Bitte sagen Sie deshalb ihre Termine, falls notwendig, bitte mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn ab, damit wir diese anderwärtig vergeben können.